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17. September 2020

Politische Teilhabe und Wahlrecht

Was bleibt, wenn 30% fehlen?

In Wien sind 30% der über 16-jährigen Bürger_innen nicht wahlberechtigt. Das sind fast eine halbe Million Wiener_innen.

Obwohl Wien Pionierin und Vorreiterin in der Wahlalterssenkung auf 16 Jahre war, sind hier noch immer 72.000 Menschen zwischen 16 und 24 Jahren von der politischen Teilhabemöglichkeit ausgeschlossen. Und in den nächsten Jahren werden es tendenziell mehr. Durch die Koppelung des Wahlrechtes (im Verfassungsrang) an die Staatsbürger_innenschaft dürfen sie in der Stadt und in dem Staat, in dem sie leben und oft auch schon geboren sind, nicht mitbestimmen. Sie sind dauerhaft ausgeschlossen, es wird ihnen innerhalb einer repräsentativen Demokratie gar nicht erst die Möglichkeit gegeben die politische Vertretung zu wählen.

Ein zentrales Merkmal von Demokratie ist es, dass die Teilnahme und Mitwirkung an politischen Entscheidungen all jenen offenstehen, die von diesen Entscheidungen auch betroffen sind. Doch in der österreichischen Demokratie ist dies nicht der Fall, hier wird gesetzlich zwischen Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung unterschieden. Mitmachen dürfen nur diejenigen, die „dazugehören“, indem sie das Privileg der Staatsbürger_innenschaft besitzen. Was sagt das über unsere Demokratie aus? Wie repräsentativ ist diese Demokratie? Gerd Valchars prägte dafür den Begriff der „defizitären Demokratie“.

Mehr dazu lest ihr im Blog-Beitrag von Susi Schrott, Leiterin Jugendzentrum J.at

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